Ja - Gebietsänderung der Sekundarschulgemeinde Uster

Es gibt mehrere gewichtige Gründe, warum die Gebietsänderung der Sekundarschulgemeinde Uster (SSU) und der Oberstufenschulgemeinde Nänikon-Greifensee (OSNG) bei der Abstimmung am 8. März 2026 angenommen werden sollte:

1. Rechtliche Klarheit und Erfüllung kantonaler Vorgaben Das neue Gemeindegesetz des Kantons Zürich verlangt, dass Schulgemeinden räumlich mit den politischen Gemeinden übereinstimmen. Die heutige Situation, in der Nänikon und Werrikon (Ustermer Aussenwachten) zur OSNG gehören, ist nicht mehr gesetzeskonform. Die Gebietsänderung schafft hier Klarheit und vermeidet eine Zwangsauflösung durch den Bezirksrat, die für alle Beteiligten nachteilig wäre.

2. Stabile und tragfähige Lösung für alle Beteiligten Die ausgearbeitete Lösung sieht vor, dass Nänikon und Werrikon künftig zur SSU gehören, während Greifensee eine eigene Sekundarschulgemeinde (SSG) bildet. Das Schulhaus Wüeri bleibt weiterhin Schulstandort für alle betroffenen Schülerinnen und Schüler. Die Verantwortung für den Schulbetrieb und die Infrastruktur wird klar geregelt, was langfristige Planungssicherheit schafft.

3. Keine Nachteile für Schülerinnen und Schüler Alle Jugendlichen aus Nänikon, Werrikon und Greifensee können weiterhin das Schulhaus Wüeri besuchen. Der Schulalltag bleibt stabil, und es gibt keine unnötigen Schulwegveränderungen oder Klassenverlegungen. Die SSU übernimmt für die Schüler aus Nänikon und Werrikon ein Schulgeld an die neue SSG, was die Finanzierung fair und transparent regelt.

4. Win-Win-Situation für Uster und Greifensee Die Lösung schafft klare Zuständigkeiten, eine transparente Finanzierung und eine gemeinsame Verantwortung für das Schulhaus Wüeri. Beide Gemeinden profitieren von einer langfristigen, rechtssicheren Regelung, die Konflikte vermeidet und die Zusammenarbeit stärkt.

5. Vermeidung von Zwangsmassnahmen Wird die Vorlage abgelehnt, droht eine Anordnung des Bezirksrats, die möglicherweise weniger Rücksicht auf lokale Bedürfnisse nimmt. Die jetzige Lösung ist das Ergebnis einer einvernehmlichen Einigung und berücksichtigt die Interessen aller Beteiligten.